Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eventmeile1 Teil der Roos Enterprises UG
Dennis Roos
Diese AGB sind Teil eines jeden Vertrages zwischen Roos Enterprises UG nachfolgend als Eventmeile1 bezeichnet und vertreten durch Dennis Roos
und dem Kunden/Gast/Besucher/Teilnehmer

1. Anmeldung:

Du kannst deine Reise/Tour/Event persönlich, telefonisch, über unsere Website oder schriftlich bei uns anmelden. Mit der Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes bzw. Internetauftrittes bietest du uns den Abschluss des Reisevertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme deiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von deiner Anmeldung ab, legen wir ein neues Angebot vor. Der verbindliche Vertrag kommt zustande, wenn du uns deine ausdrückliche schriftliche Annahme erklärst. Die Bezahlung ist innerhalb der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Frist zu leisten. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reise/Tour/Eventteilnehmer abgibt.

1.1 Persönliche Vorraussetzungen

Du hast dafür Sorge zu tragen die nötigen Anforderungen für die geplante Aktivität zu besitzen. Dies betrifft unter anderem den Besitz einer Mofaprüfbescheinigung oder eines PKW Führerscheins bei unseren Segway Touren. Auch Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzungen trotz Buchung nicht erfüllen wird es keine Kostenerstattung geben. Teilnehmer die das 18te Lebensjahr noch nicht erreicht haben benötigen eine Erlaubniserklärung durch einen Erziehungsberechtigten.

2. Bezahlung:

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweist du bitte den darauf ausgewiesenen Betrag ohne Abzüge binnen 7 Tagen. Auf ausdrückliche Bestätigung unsererseits kann eine Barzahlung vor Ort gewährt werden. EC, Kreditkarte, Scheck. Auch oder ähnliches wird bei uns nicht akzeptiert.

3. Leistungsumfang:

Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der im aktuellen Prospekt/Website/Werbeträger angeführte Leistungsumfang zu den im aktuellen Prospekt/Website/Werbeträger angeführten Preisen. Auch Es gilt immer nur die aktuellste Version unseres Prospekts/Website/Werbeträger, nicht veraltete Ausgaben.

4. Rücktritt durch den Kunden:

Du kannst jederzeit vor Antritt deiner Reise beziehungsweise deiner Tour zu unseren Konditionen zurücktreten. In deinem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen akzeptieren wir den Rücktritt nur schriftlich. Als Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen müssen gebuchte Reisen/Touren bis zu einer Frist von 5 Tagen (120 Stunden) vor Tour Beginn zu 50% des Preises getilgt werden. Auch Für eine Stornierung außerhalb dieser Frist von 120 Stunden vor Tour/Reise Beginn werden wir den gesamten Betrag des gebuchten Tour/Reise Preises in Rechnung stellen. Sollte der Reise/Tour/Event Teilnehmer nicht rechtzeitig zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen, behalten wir uns vor, den Streckenverlauf entsprechend zu verkürzen. Bei Nichtantritt der Reise/Tour/Event werden wir 100% des Preises in Rechnung stellen.
Bei Buchungen durch Firmen wird nach Eingang der Bestätigung keine Stornierung gewährt. Das bestätigte Angebot ist verbindlich und wird zu 100% des Betrages in Rechnung gestellt.

5. Ersatzpersonen: Bis zu Reise/Tour/Eventbeginn kannst du dich bei der Durchführung der Reise von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu deinen Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reise/Tour/Eventanfordernissen nicht genügt, gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

Nimmt der Reise/Tour/Eventteilnehmer einzelne Reise/Tour/Eventleistungen nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Reisepreises. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reise/Tour/Eventpreises.

7. Umbuchungen:

Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Reiseleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen. Wir behalten uns das Recht vor, bei starkem Regen / Dauerregen, Unwetter, Gewitter, Schnee, Glatteis, Sturmwarnung, Überschwemmungen o.ä. eine gebuchte Reise/Tour/Event aus Sicherheitsgründen abzusagen. Soweit die Reise/Tour/Event auf Grund von schlechten Wetterverhältnissen nicht stattfinden kann und der festgelegte Termin verschoben werden muss, stellt der Reisende sicher dass er für diesen Fall telefonisch erreichbar ist. Ausgestellte Buchungen und Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:

Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise/Tour/Event den Vertrag kündigen, wenn der Reisende/Tour/Eventteilnehmer die Durchführung der Toure/Reise/Event ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Auch Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Ein Rücktritt vom Vertrag ist notwendig, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt:

Wird die Toure/Reise/Event infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl du als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Touren/Reisen/Eventbeginn aus vorgenannten Gründen erhältst du den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Auch Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Tour/Event noch zu erbringenden Leitungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10. Haftung, Haftungsbeschränkungen:

Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, noch haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund auf den dreifachen Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
Der Reisende/Tour/Eventteilnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Miet oder Tourzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten
c) Bergungs-und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter

10.1 Kasko/Haftpflicht

Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht-und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter. Es ist vom Reisenden/Tour/Eventteilnehmer zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Reisenden/Tour/Eventteilnehmer oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

10.2 Versicherung

Es besteht die Möglichkeit eine Vollkaskoversicherung für das Gerät abzuschließen,
diese beträgt pro Reisenden/Touren/Eventteilnehmer € 5.-
Dadurch ist die Haftung aufgrund der abgeschlossenen Kaskoversicherung auf € 250.- begrenzt.
Bei Vorsatz oder schwerer Störung durch Missachtung von Anweisungen erlischt die Kaskoversicherung mit sofortiger Wirkung.

10.3 Ausschluss von Teilnehmern

Generell behalten wir uns vor einzelne Personen aufgrund von Schwangerschaften, Herzschrittmachern oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen von unseren Touren/Reisen/Events auszuschließen. Ebenso gelten diese Bestimmungen für Personen die aggressiv sind, oder sich den Anweisungen unserer Guides wiedersetzen. Personen die andere Teilnehmer durch ihr Verhalten gefährden oder belästigen werden mit sofortiger Wirkung von unseren Touren/Reisen/Events ausgeschlossen hierbei wird kein bereits bezahlter Betrag zurückerstattet.

11. Mitwirkungspflicht:

Du bist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Du bist insbesondere verpflichtet, deine Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlässt du es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reise/Tour/Eventpreises bzw. Entschädigungen ein.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel):

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten erfüllt.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hast du innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kannst du Ansprüche geltend machen, wenn du ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden bist. Alle deine Ansprüche aus dem Reise/Tour/Eventvertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hast du solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

14. Geheimhaltung Eventmeile1 und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren. Dies gilt besonders für Preise und Dienstleistungen.

15. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, Daten über den Reisenden/Tour/Eventteilnehmer, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden. Dies beinhaltet Werbung via Newsletter oder andere Werbezwecke.

16. Bildrechte Der Reisende/Tour/Eventteilnehmer verpflichtet sich mit der Unterschrift des Haftungsausschlusses oder Abschluss einer Buchung die Bildrechte der Bilder die von einem unserer Mittarbeiter geschossen werden können, ohne Ansprüche abzutreten. Das gleiche betrifft den Reisenden beim betreten unseres Eventgeländes oder in einem unserer Partnerunternehmen.

17. Sicherheitspflicht
Alle unsere Angebote unterliegen gewissen Sicherheitsbestimmungen. So besteht auf Segwaytour absolute Helmpflicht. Gerne sind eigene Helme erwünscht, bei Bedarf wird ein Helm für einen Kostenpunkt von € 3.- für die Dauer des Events zur Verfügung gestellt

18. Pflege von geliehenen Fahrzeugen und Inventar zur Miete (z.B. E-Fatbikes, Bockerl, Outdoorgames)

Die geliehenen Gerätschaften und Fahrzeuge sind in einem dem Umstand entsprechenden Zustand zurück zu geben. Dies bedeutet für Fahrzeuge sie so ordentlich wie ausgeliehen (in sauberem Zustand) zurück zu geben. Solten Verschmutzungen durch die Nutzung auftreten die nicht durch den Mieter bereinigt wurden. stellen wir eine Rechnung von € 10.- pro genutzem Fahrzeug/Mietobjekt.

19. Gerichtsstand: Gerichtsstand für beide Seiten ist der Ort der erbrachten Reise/Tourleistung bzw. unser Sitz.